Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Allgemeines
1.1 Dieser AGB gelten für alle abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden künftigen Geschäften mit der (nachfolgend Auftragnehmer genannt) für Werbung auf der Megawerbung.GmbH Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
1.2 Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung an.

2. Vertragsabschluss
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Ausstrahlung von Werbespots des Auftraggebers auf einer Videowall durch den Auftragnehmer. Sofern die Produktion des Werbespots ebenfalls durch den Auftragnehmer auftragsgemäß erfolgt, so ist auch diese Gegenstand des Vertrages.
2.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
2.3 Vertragsinhalte über die Länge des Spots, der Anzahl der Wiederholung sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag.
2.4 Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt.
2.5 Der Vertrag gilt für die vertraglich vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

3. Preise, Zahlung, Verzug und Aufrechnung
3.1 Für Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Ausstrahlung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Preise für Spotproduktion durch den Auftragnehmer sind grundsätzlich nicht im Preis für die Ausstrahlung enthalten.
3.3 Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab dem ersten Tag der Ausstrahlung der Werbung und innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug der Zahlung fällig. Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilname am Lastschriftverfahren erfolgt der Forderungseinzug innerhalb von 7 Tagen nach Erstausstrahlung. Folgebeträge werden monatlich zum Anfang des Monats eingezogen.
3.4 Ist die Erfüllung Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsverschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Arbeitnehmer die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, einer Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3.5 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% Punkte über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede schriftliche Mahnung des Auftragnehmers an den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
3.6 Bei Zahlungsverzug tritt ein automatischer Widerruf für Rabattvereinbarungen ein, die volle Summe der Rabatte wird dann zur Hauptforderung fällig.
3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
3.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist nur dann möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Gewährleistung
4.1 Bei fehlerhafter Ausstrahlung der Werbung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße der zuvor erfolgten Beeinträchtigung, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich ist, mindestens zwei mal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber nicht erfolgt ist, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigkeit des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung zu.
4.2 Technische Störungen sind vom Auftragnehmer innerhalb von 5 Tagen zu beheben. Darüber hinaus können vom Auftragfeber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
4.3 Der Auftraggeber hat die zur Erstellung der Werbeprodukte erforderlichen Daten (Motive, Texte, Bilder, Dateien, Filme usw.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel 1 bis 2 Wochen vor dem Sendebeginn.

5. Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss ist grundsätzlich nicht möglich.

6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderliche Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz,- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien und –texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können.
6.3 Der Auftraggeber ist für rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Webemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten.
6.4 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich sein Zustimmen.
6.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen.

7. Rücktrittsrecht
7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeausstrahlung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzen.
7.2 Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschuld, so sind die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber zu leisten.

8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch Ausstrahlung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der im Werbeangebot eingestellten Informationen.
8.2 Für Schadenersatz, gleich aus welchem Grund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehler einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt ebenfalls für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.
8.3 In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
9.2 Für den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung gilt deutsches Recht.

10. Sonstiges
10.1 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Eine unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Vertragszweck am nächsten kommt.
10.3 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister weitergegeben werden.

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